Wahlhelfer*in

Tatort Wahlbüro: Was passiert im Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand eines Wahllokals besteht in der Regel aus sieben Personen, die am Wahlsonntag die Stimmenabgabe und Stimmenauszählung sicherstellen. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale und die Entscheidung über uneindeutige Fälle, also die Beschlussfassung über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen erhalten die Wahlhelfer*innen in Schulungsmaterialien.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in beginnt um 7 Uhr (Öffnung der Wahllokale ist um 8 Uhr) und endet nach der Auszählung der Stimmen (Schließung der Wahllokale um 18 Uhr; die Auszählung der Stimmen dauert ca. 2 Stunden). Die Betreuung des Wahllokals wird allerdings meistens in mehreren Schichten übernommen.

Wenn es richtig spannend wird – bei der Auszählung der Stimmen – sind dann aber wieder alle Wahlhelfer*innen dabei!

Jetzt geht’s los! So wirst Du Wahlhelfer*in

Als Wahlhelfer*in können alle tätig werden, die selbst wahlberechtigt sind.

(Wahlbewerber*innen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter*innen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand jedoch ausgeschlossen.)

Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in setzt keine besonderen Kenntnisse voraus und ist ehrenamtlich. Wahlhelfer*innen erhalten auch ein Erfrischungsgeld für Essen und Getränke, je nach Wahlkreis liegt das zwischen 21 – 60 Euro.

Pandemiebedingt werden sogar noch mehr Wahlhelfer*innen benötigt, da es mehr Wahllokale geben wird und auch die Zahl der Briefwahlvorstände erhöht wird.

An wen wende ich mich, wenn ich Wahlhelfer*in werden möchte?

Bei Interesse melden Dich bei den Kreiswahlleiter*innen aus Deinem Wahlkreis:

Kreiswahlleiter*innen in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl

Kreiswahlleiter*innen in Mecklenburg-Vorpommern zur Bundestagswahl